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Eingewöhnung

Die Eingewöhnung in die Kindertagesstätte ist eine der ersten Übergangssituationen im Leben eines Kindes. Das Kind muss eine Beziehung zu einer ihm unbekannten Betreuungsperson aufbauen und das Zusammensein mit vielen Kindern ist ebenfalls ungewohnt und neu. Es muss eine mehrstündige Trennung von den

Erziehungsberechtigten verkraften. Die Erfahrungen, die das Kind mit dieser ersten Übergangssituation macht, sind prägend für sein weiteres Leben, deshalb ist eine positive Erfahrung sehr wichtig für das Kind. Aus der Bildungsforschung weiß man, dass auch sehr junge Kinder in der Lage sind zu mehreren Bezugspersonen eine Bindung aufzubauen. 

 

Dieser Bindungsaufbau zu weiteren Personen braucht jedoch die Anwesenheit einer vertrauten Bezugsperson. Der Eingewöhnungsprozess in unserer Einrichtung wird so gestaltet, dass die Kinder die Erfahrung machen können: „Ich werde nicht allein gelassen, ich bekomme Unterstützung, solange ich sie brauche.“ So wird eine gute Grundlage dafür geschaffen, dass sich das Kind in der Einrichtung von Anfang an wohlfühlen kann, seine Entwicklung positiv verläuft und es an Sicherheit gewinnt. Mit einer wohldurchdachten und individuell gestalteten Eingewöhnungsphase (Orientierung am Berliner Eingewöhnungsmodell) wollen wir den Start des Kindes erleichtern. Ebenfalls kann ein Übergangsobjekt (z.B. ein Kuscheltier, Foto der Familie, …) das Kind in der Eingewöhnungsphase unterstützen. Dieses vermittelt ein Gefühl von Sicherheit.

 

Die Erziehungsberechtigten sind für uns ein wichtiger Partner in der Eingewöhnungsphase. Folgende Punkte sind zu beachten und sind Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in unserer Kindertagesstätte:

  • Aufnahmegespräch der Leitung der Einrichtung mit den Erziehungsberechtigten.

  • Eingewöhnungsgespräch zwischen einer pädagogischen Fachkraft und Erziehungsberechtigten.

  • Hier wird besprochen, wie die Eingewöhnung detailliert abläuft (Ablauf und Dauer der Eingewöhnung, Verhalten der Erziehungsberechtigten während der Grundphase, Ausfüllen eines Fragebogens zu den Gewohnheiten des Kindes, etc.)

  • Die Erziehungsberechtigten müssen sich ca. 2 – 6 Wochen für die Eingewöhnungsphase Zeit nehmen. Das heißt, sie sind während der Eingewöhnungsphase immer erreichbar. Es ist wichtig, dass immer dieselbe Bezugsperson die Eingewöhnungsphase übernimmt. Dies kann die Mutter, der Vater oder eine dem Kind vertraute Person sein. Ein Erstgespräch mit dem Erziehungsberechtigten und einer pädagogischen Fachkraft nach der Eingewöhnungszeit dient dazu, die Eindrücke zu reflektieren und gegebenenfalls auf Anregungen einzugehen.